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Montag, 12. Oktober
Werte Dampfer und jene die es noch werden wollen!
Kaum hat man die Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof gewonnen, beginnt das lächerliche Spiel von vorn.
Die Botschaft:
Ab 1.1.2018 gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz.
Dieses regelt wo geraucht werden darf. Desweiteren regelt es wo auch gedampft werden darf, da unsere realitätsfremden Politiker die elektrischen Dampfgeräte ebenfalls in dieses umstrittene Gesetz integriert haben.
Umstritten? Ja natürlich! Zuerst durften die Wirte um zigtausende Euro ihre Lokale rauchergerecht umbauen, jetzt dürfen sie diese nichtrauchergerecht wieder zurück bauen.
Hand aufs Herz- das ist doch alles Schwachsinn!
Aber ok, Nichtraucherschutz muss eben sein.
Warum die elektrische Dampfe ebenfalls in das NRSG fällt ist ein ad absurdum sondergleichen.
Etwas das nicht geraucht wird, da kein Tabak enthalten- wird als verwandtes Produkt geführt, somit gilt auch das NRSG obwohl kein Tabakrauch entsteht.
Studien, welche belegen, dass ein sogenanntes Passivdampfen bei herkömmlichen elektrischen Dampfgeräten in der Raumluft nicht nachgewiesen werden konnte, werden einfach ignoriert, ja sogar tot geschwiegen. Nun ja…..
Natürlich gibt es wie immer ein Gesetz mit Ausnahmen, wie nicht anders zu erwarten.
Ausgenommen aus dem NRSG sind:
.) Pfeifenclubs (da ihr Vereinswesen dadurch gestört bzw. nicht durchführbar würde)
.) Zigarrenclubs (da ihr Vereinswesen dadurch gestört, bzw. nicht durchführbar würde)
.) Trafikanten !!!!
Jaaaa! Jene, welche direkt mit tatsächlichen Tabakwaren handeln, dürfen munter und fröhlich in ihrer Trafik weiter rauchen! Begründung: notwendig für das Verkaufsgespräch!
Ist euch etwas aufgefallen? Nein?
Österreichische Händler von elektrischen Dampfgeräten haben dieses Privileg nicht erhalten!
Wir Händler dürfen zwar die Geräte samt Liquids verkaufen, die Inbetriebnahme, Vorführung und Einschulung des Kunden wird jedoch künftig auf der öffentlichen Straße stattfinden.
Bevor ein Gesetz verabschiedet wird befassen sich noch die Juristen der betreffenden Ressorts damit. Scheinbar hat man aus dem letzten VFGH Urteil nichts gelernt und gegen selbiges Gesetz wiederholt verstoßen: dem Gleichheitsgrundsatz.
Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungleich behandelt.
Dies können und wollen wir, uns für bestehende, aber auch für nachfolgende Händler- nicht gefallen lassen. Derzeit wird von unseren Anwälten geprüft, wie in dieser Sache weiter vorgegangen wird.
Denkbar wäre, da noch jede Menge Zeit ist, der normale Gerichtsweg über das Bezirksgericht, weiter mit diversen Einsprüchen bis zum OLG bzw. VFGH.
Auch über eventuelle Schritte gegen beratende Juristen der zutreffenden Ministerien, Sektionschefs,… wird nachgedacht.
Eventuell mehrere Amtshaftungsklagen?
Wir dürfen gespannt sein und halten euch auf dem Laufenden!
Dienstag, 4. August
Die "Kurzform" zum Urteil des Vfgh:
Damit ihr nicht die 65 Seiten des VFGH Schreibens lesen müsst:
Die ersten (über) 30 Seiten beschreiben unseren Antrag
Weitere 25 Seiten (geschätzt) die Meinung der Bundesregierung
Ab Seite 57 wirds interessant! Hier beschreibt der Vfgh seine Meinungen zu den einzelnen Punkten.
Auf der letzten Seite (natürlich wo sonst) wird das Urteil erläutert.
Die beiden wichtigsten Sätze daraus:
…sind daher wegen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Rechtes auf Freiheit der Erwerbsausübung als verfassungswidrig aufzuheben.
Die Verpflichtung des Bundeskanzlers zur unverzüglichen Kundmachung der
Aufhebung und der damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aussprüche
erfließt aus Art.140 Abs.5 erster Satz B-VG und §64 Abs.2 VfGG iVm §3 Z3 BGBlG.
Das bedeutet:
Das aktuelle Tabakmonopolgesetz ist gekippt und der Zustand vom 29.12.2014 wieder hergestellt.
Gesamter Urteilsschriftsatz:
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/7/4/9/CH0003/CMS1438588013760/e-zigarette_g118-15.pdf
Mittwoch, 24. Juni
Öffentliche Verhandlung vor dem VfGh zum Tabakmonopolgesetz:
Ein Bericht vom ÖDC welcher vor ort im Verhandlungssaal am Verfassungsgerichtshof zur öffentlichen mündlichen Verhandlung zur Klage des VFFED gegen die Änderung des Tabakmonopolgesetzes live übertragen wurde.
10:30
Der Saal ist voll ! Auch 2 Pressefotografen sind bereits fleißig am knipsen.
10:34 Die Verhandlung beginnt
10:35 O.Univ.Prof.Dr. Bernd Mayer ist als "Auskunftsperson" aufgerufen worden und ist anwesend.
10:36 Dr Grabenwarter leitet mit einer Zusammenfassung ein.
10:43 Die Bundesregierung meint die Fachhändler sollten Tabaktrafik-Lizenzen beantragen und die Klage sei unberechtigt
10:45 Der VFGH hat einige Klagen von Klägern zur gemeinsamen Verhandlung zusammen gefasst (VFFED,dampferhütte,AWL)
10:46 Der VFGH hat einen Fragebogen an Kläger und Regierung gesendet der gerade vorgetragen wird (Seite 1 , Seite 2)
10:51 Beantwortung/Stellungnahme zum Fragenkatalog: klagende Partei hat 15 Minuten sprechzeit (es darf nicht abgelesen werden), beklagte Partei hat 20 Minuten Redezeit
10:53 Anwalt der Kläger führt aus das der von der Regierung vorgeschlagene Weg (Tabaklizenz->Zivilklage) zu lange dauern würde (bis zu 2,5 Jahre)
11:02 Anwalt der Kläger führt aus das der Jugendschutz in Onlineshops sowie Offline gut gegeben ist. Er führt an das seit gestern der Onlinehandel mit Medizinprodukten gestartet ist und man dort Liquid und Nicorette ohne Alterskontrollen kaufen kann (wurde getestet)
11:03 Anwalt der Kläger führt aus das Österreich Spitzenreiter bei der Zahl der Raucher unter 16 ist und daher Jugendschutz über das Monopol nicht besser gewährleistet ist.
11:06 O.Univ.Prof.Dr. Bernd Mayer kommt auf Bitten der Antragsteller (Kläger) zu Frage 5 des VFGH zu wort.
11:07 Bernd Mayer erklärt die Bestandteile des Liquids/Aerosols und führt an das alle Inhaltsstoffe abgesehen von Nikotin gesundheitlich unbedenklich sind.
11:11 Bernd Mayer lockert nach Vortragung einiger Studien die Stimmung mit der Aussage: "Ich könnte noch Stunden reden, ich bin Professor. Aber ich darf ja nicht und das würde den Rahmen jetzt sprengen"
11:12 Der Vorsitzende des VFGH erklärt das Dr.Mayer später noch zu Rate gezogen wird und gerne weiter reden darf, dies jedoch die Verhandlung unnötig verlängern würde. (schmunzeln und verhaltenes lachen geht durch den saal)
11:19 Die Bundesregierung ist am Wort und beantwortet die Fragen des Verfassungsgerichtshofs
11:20 Die Bundesregierung lässt Dr. Franz Pietsch auf Frage 5 antworten (österr. PöLa)
11:25 Ausführung der Regierung zu Frage 8: "Das interesse der Trafiken an diesen E-Zigaretten ist sehr groß"
11:26 Dr. Franz Pietsch (österr. PöLa) ist am Wort zu Frage 5. Über Nichtraucherschutz wird leidenschaftlich gewettert und das die Jugend vor dem Einstieg in den Nikotinkonsum geschützt werden muss.
11:28 Zusammenfassung aus über 150 Studien hat angeblich ergeben das eine Gesundheitsunbedenklichkeit der E-Zigaretten nicht gewährleistet ist und daher gesundheitspolitische Maßnahmen angebracht sind.
11:30 Pietsch meint Dr.Mayer habe eine Minderheitenmeinung und die Facharbeitsgruppe des Gesundheitsministeriums habe die zur Kenntnis genommen.
11:32 Pietsch meint die E-Zigarette muss als Medizinprodukt und Liquids als Arzneimittel eingestuft werden.
11:33 Pietsch meint das DKFZ als unabhängige und unvoreingenomme Institution hat Untersuchungen anzustellen zur E-Zigarette
11:35 Pietsch: Die Fachgruppe an Experten des BMG ist sich einig das der Dampf/Aerosol ein gefährliches und nicht unbedenkliches Chemikaliengemisch ist.
11:38 Uns wird immer schlechter von diesem PöLa BULLSHIT der da gerade vorgetragen wird !!!
11:40 PöLa ... äh ... Pietsch meint es gäbe keine wissenschaftliche Unterlagen die eine Unbedenklichkeit der E-Zigarette belegt (der ÖDC hat über 20 Studien über den VFFED an den VFGH weitergeleitet ;) )
11:41 Die Redezeit von Pietsch ist zum Glück jetzt aus ... das war eine sehr emotionsgeladene und laute Rede des österr. Ober-ANTZ !
11:50 Einer der Richter (Georg Lienbacher) Fragt Pietsch: "was für Beweise gibt es für die Bedenklichkeit der E-Zigaretten, die Unbedenklichkeit ist verfassungsrechlich irrelevant"
11:51 Den Richter interessiert wie es zu so einem Widerspruch zwischen Pietsch und Mayer geben kann wenn Pietsch meint das die gesamte Fachwelt sich weltweit einig ist, abgesehen von wenigen einzelnen.
11:52 Dr.Mayer darf dazu Stellung nehmen.
11:55 Dr.Mayer erklärt das er keine Meinungen wiedergibt sondern sich auf Studien beruft und diese darlegt. Dr.Pietsch gibt die Meinung des DKFZ und der WHO wieder, warum diese nicht unvoreingenommen sind will Dr.Mayer hier jetzt nicht ausführen. (Tipp: WHO ist 3/4 pharmafinanziert)
11:56 Dr.Mayer ist wieder mal Spitze und wiederlegt eine Aussage nach der anderen von Dr.Pietsch
12:05 Richterin Ingrid Schiess-Scherz Fragt Pietsch warum man nicht für Gewissheit gesorgt hat und auf Studien gewartet hat bevor man so massive Regulierungen und Einschränkungen verabschieded.
12:17 Dr. Mayer liefert sich ein spitzen Battle mit Dr.PöIetschLa ... "Unbedenklichkeit kann man nicht beweisen da man dazu das fehlen von gewissen Effekten beweisen müsste"
12:20 Es wird erfragt ob über das Jugendschutzgesetz der Jugendschutz nicht ausreichend auch für e-Zigaretten gewährleistet währe. Die Regierung kann das nicht verneinen.
12:33 Dr.Pietsch(ke Langer) versucht Nichtraucherschutz irgendwie mit dem Monopol zu verknüpfen . Der Richter fragte wieso Nichtraucherschutz besser gegeben ist wenn die E-Zigarette im Monopol ist.
12:38 Die Verhandlung ist geschlossen
Urteil kommt nach Beratung und Sichtung der Unterlagen in den nächsten Wochen.
Donnerstag, 28. Mai
Verfassungsgerichtshof soll entscheiden:
Händler und Arbeitnehmer fürchten um Existenz, Klage beim Verfassungsgerichtshof soll Klarheit bringen ob in Österreich lobbyistisches Gesetz rechtens ist!
Wien (OTS) - Die Händlervereinigung der E-Zigarettenhändler VFFED klagt gegen das aktuelle Tabakmonopolgesetz, denn ab spätestens 1. Oktober ist es diesen Händlern untersagt Liquids welche benötigt werden um elektrische Zigaretten zu betreiben in ihrem Sortiment zu führen.
Dies dürften ab diesem Zeitpunkt nur noch Trafikanten. Wie obskur das Ganze ist? Z.B. dürften Händler Kaffeemaschinen verkaufen, passende Kapseln zum Gerät allerdings nicht!
Die Händler brachten ihre Einwände zum Verfassungsgerichtshof, da diese Gesetzesänderung ihre laut österreichischer Verfassung festgelegten Rechte beschneidet. Diese Meinung teilte der Verfassungsgerichtshof, nahm die Individualbeschwerde an und forderte das Bundeskanzleramt auf, binnen 8 Wochen Stellung zu beziehen.
Die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes bezieht sich zu ein viertel auf den Jugend- und Gesundheitsschutzes da nur Trafikanten diesen Schutz "garantieren" können. Wäre es nicht beängstigend könnte man darüber laut lachen, meint Obmann Baburek Thomas. Für ihn stellt sich die Frage: "woher haben unsere "Kinder" dann blos die Zigaretten"? "Als ob durch den Verkauf durch Trafikanten Artikel gesünder werden" fährt er fort. Die restlichen Seiten der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes beschreiben (betrifft drei viertel des Schreibens) die Einkommenssicherung der Trafikanten und das dies eine sozialpolitische Entscheidung war!
Sozialpolitische Entscheidung!!! Das bedeutet das rund 70 Händler mit 250 Mitarbeitern sozialpolitisch uninteressant, wogegen natürlich ca. 6000 Trafikanten schützenswert sind.
Damit die Nahversorgung garantiert werden kann muss das Zubehör der elektrischen Zigarette natürlich dem Tabakmonopol unterstellt werden, schmunzelt Baburek. Warum jedoch den 70 bestehenden Händlern das Leben erschwert wird ist nicht nachvollziehbar, so wären es dann rund 6070 Händler welche die angesprochene Nahversorgung garantieren könnten!
Der tatsächliche und einzige Grund warum diese lobbyistische Änderung des Tabakmonopolgesetzes durchgesetzt wurde findet sich ziemlich am Ende der 27seitigen Stellungnahme, welche verzweifelt versucht die Verfassungsrichter in die irre zu führen:
"Zielsetzungen des Monopols. Durch eine strenge Reglementierung des Handels mit Tabakwaren und ein funktionierendes Trafikensystem wird insbesondere die Sicherung des Steueraufkommens…"
"Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Trafikanten auf den Tabakerzeugnissen verwandte Produkte soll die Existenz des Trafikensystems sichern und dient damit [indirekt] diesen -zweifellos im öffentlichen Interesse gelegenen - fiskalpolitischen Zielsetzungen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass durch die Einbeziehung in das Monopolsystem eine künftige Besteuerung von EZigaretten (Liquids) über eine Art Sonderverbrauchsteuer, besser genutzt werden könnte."
"Tabaksteuer" auf Liquids für E-Zigaretten! Herr Finanzminister, Herr Bundeskanzler,- das haben sie geschickt eingefädelt!
Auch die dampfende Bevölkerung (Nutzer von E-Zigaretten) will sich dieser Willkür nicht fügen und ruft zur Demo/ Protestmarsch auf!
Wann:
in Wien: Freitag, 29. Mai um 14.00 Uhr beim Gesundheitsministerium, ca 15.00 Uhr vor dem Parlament!
In Innsbruck: Maria Theresienstrasse
Dienstag, 19. Mai
Kurzbericht zur Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zur Individualbeschwerde:
Zuerst bitte ich um Verständnis das ich nicht die 27seitige Stellungnahme hier hoch lade.
Dies wäre sicher nicht vorteilhaft für ein weiteres Vorgehen und somit strategisch völlig falsch.
Eine kurze Zusammenfassung der Eckpunkte muss somit genügen um eure Neugier zu befriedigen und euch die Zornesröte ins Gesicht zu treiben!
Eines noch vorweg: das diese „Antwort“ an den Verfassungsgerichtshof natürlich gegen unsere Beschwerde und nicht dafür ist wird wohl jedem klar sein!
Jedoch scheinen diese Menschen fern jeglicher Realität!
Rund ein Viertel dieses Schreibens richtet sich nach dem Jugend,- und Gesundheitsschutzes.
Der Rest erklärt immer wieder wie wichtig die Einkommenssicherung und der soziale Aspekt gegenüber den Trafikanten ist.
Es wird entgegnet das Händler die Möglichkeit haben sich als Trafikant zu bewerben! :)
Einen Absatz darunter findet sich jedoch der Hinweis das es „bevorzugte“ Personen gibt, eine positive Bestellung zum Trafikant wird jedoch nicht in Aussicht gestellt!
Weiters wird mit einer flächendeckenden Versorgung durch Trafikanten argumentiert, warum dann bestehende Händler „abgedreht“ werden entzieht sich jedweder Logik!
Interessant ist das Argument der Überwachung und Einnahmen der Republik!
Natürlich werden die altbewährten Floskeln zu Studien des DKFZ erwähnt, frei nach dem Motto: vergesst das blos DKFZ und das DBIR nicht, denn lt. Jenen ist ja alles als gesundheitsschädlich bewiesen!!!
Natürlich wird auch auf bestehende Zusammenarbeit einiger Händler mit Trafikanten, sogar als Großhändler hingewiesen- das dies nur ein Mittel zum Zweck aus der Not heraus geboren wurde interessiert niemanden, bzw. wurde absichtlich weg gelassen.
Spannend ist auch das Argument wonach die neueste EU Regelung als „Indiz“ für Verkaufsregelung gesehen wird! Da können wir ja froh sein das sich unsere Regierung bemüht nach „Indizien“ Gesetze zu verabschieden.
Natürlich werden auch die geplanten Schulungen der Trafikanten angeführt um beste Beratung erzielen zu können. Ohne das ich hier die Intelligenz unserer Trafikanten schmälern möchte frage ich mich wie diese in derart kurzer Zeit meine 3jährige Verkaufserfahrung in dieser Branche aufholen möchten- vielleicht bin ich es der eine professionelle Schulung benötigt damit ich den selben Wissensstand wie unsere künftigen Topverkäufer haben werden,- zu erreichen!
Einen Absatz möchte ich hier zitieren, ohne weiteres Kommentar:
„Zielsetzungen des Monopols. Durch eine strenge Reglementierung des Handels mit Tabakwaren und ein funktionierendes Trafikensystem wird insbesondere die Sicherung des Steueraufkommens…“
„Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Trafikanten auf den Tabakerzeugnissen verwandte Produkte soll die Existenz des Trafikensystems sichern und dient damit [indirekt] diesen – zweifellos im öffentlichen Interesse gelegenen – fiskalpolitischen Zielsetzungen.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass durch die Einbeziehung in das Monopolsystem eine künftige Besteuerung von EZigaretten (Liquids) über eine Art Sonderverbrauchsteuer, besser genutzt werden könnte.“
Fazit:
Der Gesetzgeber untermauert mit seiner Stellungnahme eindeutig die eigentlichen Ziele:
.) künftige Tabaksteuer
.) Einkommenssicherung der Trafikanten
Zum Thema Jugend,- und Gesundheitsschutz wurde eher kurz eingegangen, das Thema Sicherung der Einkommen der Trafikanten hingegen wird feinst säuberlich ausgeschmückt!
Somit ist es offensichtlich und erwiesen das die vorerst primären Ziele nur Mittel zum Zweck waren.
Dienstag, 17. März
Folgende Zeilen erreichten uns heute via Email:
Wir haben nun die ersten guten Neuigkeiten zum anhängigen Verfahren beim Verfassungsgerichtshof: Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag vom VFFED, an die Bundesregierung zugestellt und diese aufgefordert, innerhalb von 8 Wochen schriftlich eine Äußerung zu erstatten.
Wir übermitteln Ihnen die Aufforderung des Verfassungsgerichtshofs in der Anlage und ersuchen Sie, die Vereinsmitglieder über den aktuellen Verfahrensstand der Gesetzesbeschwerde zu informieren.
Das bedeutet:
unsere Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof angenommen (85% alles Beschwerden werden abgewiesen).
Die Bundesregierung muss sich nun mit der Thematik nochmals beschäftigen und ihre Stellungnahme (Absichten) bekannt geben.
Sollte dies nicht eintreten wird der VGH höchstwahrscheinlich zu Gunsten unseres Anliegens entscheiden.
Natürlich erwarten wir eine Stellungnahme der Regierung, alles andere wäre ein Schuldeingeständnis und nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Auf diese Stellungnahme bauen (sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen) unsere Argumente auf.
Weiter ist positiv zu bemerken:
der VGH hat einen Zeitraum von „binnen 8 Wochen“ anberaumt, dies zeugt von Brisanz welcher unser Fall aufwirft! (Übergangsfrist bis Oktober!)
Die Spannung steigt!
Donnerstag, 5. März
Der Individualantrag wurde durch unsere Anwaltskanzlei eingebracht!
Wir dürfen gespannt sein!
E-Zigaretten: Aus für den Fachhandel in Österreich - Monopolisten setzen sich durch - Konsumenten verärgert
München (ots) - Es weihnachtet in Österreich. An vielen Plätzen findet man Christkindlmärkte mit zahlreichen Punschstandeln. Gehört zu einem vorweihnachtlichen Familienausflug natürlich dazu, um sich aufzuwärmen.
Im Parlament bekamen die Trafikanten in Österreich bereits am 11. Dezember ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: um ihre schlechte Wirtschaftslage aufzubessern, monopolisiert der Finanzminister den Verkauf von E-Zigaretten. Wirtschafts- und Trafikantenvertreter argumentieren plötzlich moralisch angehaucht etwas von Jugend und Gesundheit.
Dass sich die Trafikanten für den Geldhunger des Ministers benutzen lassen, ist wegen ihrer angespannten Lage verständlich. Vielleicht erkennen sie aber nach den Wirtschaftskammerwahlen 2015, wenn das Osternest dann leer bleibt, dass sie nur mit einem der Zeit angepassten Konzept überleben können und ihnen reine Wahlkampfversprechen nicht wirklich helfen.
Den österreichischen Konsumenten von E-Dampfgeräten werden der Einkauf und der Konsum durch die beschlossene Regulierung massiv erschwert. Während man ihnen den Punsch fast bis ans Hauseck nachträgt, dürfen nikotinhaltige Liquids und sogar jene ohne Nikotin nur mehr in Trafiken verkauft werden. Man stellt es so dar, als ob nur Trafikanten für die Einhaltung von Jugend- und Gesundheitsschutz garantieren könnten. Beim Punsch sieht man den Jugendschutz anscheinend gemütlicher und weniger dramatisch: da reicht bereits die Annahme aus, dass sich das Verkaufspersonal einen Altersnachweis zeigen lässt.
E-Zigaretten wurden schon bei der Änderung der EU-Tabakprodukterichtlinie verhältnismäßig streng reguliert. Sie sind aber kein berauschendes Genussmittel, und obwohl man keine Schäden wie bei Rauchtabak nachweisen kann, werden die beim Tabak üblichen strengen Verkaufsregulierungen und Werbeverbote einfach übernommen. Während im Fernsehen und in der Öffentlichkeit Alkoholwerbung für Gemütlichkeit sorgen darf, und sich Politiker bei Diskussionen über die Liberalisierung von Cannabis als liberal darstellen können, wird im Bezug auf die E-Zigarette auf die Propaganda einiger Gesundheitsfanatiker gehört.
Monika Calvetti, Österreichbeauftragte der Interessengemeinschaft E- Dampfen e.V. (IG-ED) sagte in einer Stellungnahme: "Die Verlautbarungen des SPÖ-Wirtschaftssprechers und Präsidenten des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV) Christoph Matznetter in einer Presseerklärung vom 11.Dezember 2014 sind ein Schlag ins Gesicht der Händler und der Verbraucher. "Herrn Matznetters Aussagen zufolge ist es dank des angenommene Änderungsantrages nun angeblich möglich, dass durch die Aufteilung des Marktes zwischen Fachhandel und Trafiken das Überleben der 75 in Österreich etablierten Fachhändler sichergestellt sei.
Der am 11.12.2014 verabschiedete Änderungsantrag zum zweiten Abgabenänderungsgesetz sieht nun vor, dass vorgefüllte E-Zigaretten und das zum Betrieb von nachfüllbaren tabaklosen E-Zigaretten benötigte Liquid nur noch in den Trafiken, der Rest aber weiterhin über den Fachhandel verkauft werden kann. Dazu Calvetti weiter: "Es ist mit normalem Menschenverstand nicht nachvollziehbar, warum man den zwar beratungsintensiven, aber völlig gefahrlosen Markt der Hardware beim Fachhandel belässt, und das angeblich so gefährliche Liquid von branchenfremden, nicht mit dem Produkt vertrauten ungeschulten Trafikanten abwickeln lässt. Ohne komplettes Sortiment wird kein einziger österreichischer E-Zigarettenhändler sein Geschäft weiter betreiben können. Genau hier nun entspricht die österreichische Regierung nicht den Interessen der Konsumenten. Nach den Erfahrungen der IG-ED wünscht sich der Verbraucher eine fachkundige Beratung über das komplette Produktspektrum und möchte bei Beanstandungen auch nur einen Ansprechpartner haben."
Die Notwendigkeit der Änderung des zweiten Abgabenänderungsgesetzes begründet Herr Matznetter mit der Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie 2. "Die Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie steht auch in Österreich noch bevor. Die Tabakprodukterichtlinie wurde von der EU mit dem Ziel der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes verabschiedet. Ein österreichischer Weg einer Erweiterung des ohnehin schon von der EU abgemahnten Tabakmonopols entspricht in keiner Weise dem Geist dieser Richtlinie und setzt diese auch nur unzureichend bzw. gar nicht um. Die Definitionen für Produkte der EU-Tabakprodukterichtlinie werden großzügig fehlinterpretiert und sogar auf nikotinfreie Produkte ausgeweitet. Und obwohl diese in der EU-Richtlinie nicht erfasst sind, schafft man es in Österreich, tabak- und nikotinfreie Produkte in das Tabakmonopol zu integrieren," kommentierte Calvetti abschließend.
Es bleibt spannend. Denn inwieweit sich zu den sicherlich klagenden österreichischen Händlern auch andere große Händler und Hersteller aus der restlichen EU hinzugesellen, bleibt abzuwarten. Immerhin schließt die Integration der Liquids in das Tabakmonopol alle ausländischen am europäischen Binnenmarkt ansässigen Hersteller und Händler vom Markt der österreichischen Konsumenten aus.
Den österreichischen Steuerzahler könnte dieser Versuch, ein Marktinstrument des vorherigen Jahrhunderts zu retten, noch teuer zu stehen kommen.
Quelle: APA/OTS
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Diese Aussage ist für jeden Österreicher wie eine Ohrfeige ins Gesicht!
Auf der APA/OTS Seite fand sich diese Woche eine nette Pressemitteilung:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141118_OTS0226/swv-matznetter-begruesst-trafikpflicht-fuer-e-zigaretten
Dieser offene Brief ist unsere Antwort:
Werter Hr Matznetter, werter Hr. Ernst,
werte Damen und Herren vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband!
Im Namen des VFFED dürfen wir ihnen zu ihrem Erfolg gratulieren!
Zum einen wissen sie bereits VOR der Parlamentsabstimmung und VOR dem Ausschuss zum Thema elektrische Zigaretten bereits wann und wie die Gesetzesänderung kommt, zum anderen stützen sie mit ihrer Forderung die heimischen Trafikanten enorm, unser Lob sei ihnen gewiss!
Das sie dabei heimische Betriebe wie die derzeitig bestehenden Läden, welche genannte Produkte verkaufen,- in den Ruin treiben schmälert ihren Erfolg nicht und auch die Meldungen via APA/OTS die sie uns als Orakel zu Verfügung stellten deutet auf ihre immense Weitsicht hin!
Es wurde eigentlich nur eine Regierungsvorlage beschlossen, aber wir vertrauen ihren hellseherischen Fähigkeiten voll und ganz!
Natürlich ist dies sozialdemokratisch, zumindest im Sinne der österreichischen Auffassung, genau so sozial wie das Werbeversprechen unseres beliebten Bundeskanzlers:
„Wir kämpfen um JEDEN Arbeitsplatz“!
Das bestehende E-Zigarettenhändler nicht in den SWV passen oder gar Mitglieder sind versteht sich von selbst, denn diese sind scheinbar zu erfolgreich und haben die Zeichen der Zeit erkannt um österreichische Konsumenten im Wandel des neuen Wirtschaftsjahrhunderts sinnvoll zu beraten und gewünschte Artikel zu verbreiten.
Das derartige Vorgänge nicht in ihr Konzept passen und ihrer Meinung nicht sozialdemokratisch genug sind verstehen wir natürlich!
Gerne unterbreiten wir unseren 300 Mitarbeitern und ihren Familien noch vor Weihnachten ihren Erfolg- wir gratulieren nochmals ausdrücklich! Zum privaten finanziellen Desaster werden wir gerne für sie eine Lanze brechen und erklären unseren Mitarbeiter, das ihr Opfer einem höheren Zweck dient, nämlich dem Fortbestand der heimischen Trafikanten unter einem veralteten System wie dem Tabakmonopol.
Ihr Erguss in ihrer Presseaussendung erfüllt uns mit vaterländlichen Stolz, somit dürfen wir ihnen verkünden, das wir diesen Brief an sie gerne der Öffentlichkeit bereitstellen werden, damit der Rest der österreichischen Wirtschaft ebenfalls in den Genuss ihrer Kampfbereitschaft für sterbende, nicht zeitgemäße und selbstverherrlichende Betriebe kommt.
Wir denken dabei diesen Brief an sie als „öffentlich“ zu deklarieren, APA/OTS damit zu füttern, via Facebook und auf der Webseite abzulichten, via Printmedien zu verteilen und natürlich in unseren Schaufenstern frei verfügbar zu machen.
Hr. Ernst vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband NÖ dürfen wir ebenfalls ganz persönlich zu seinem Erfolg gratulieren. Er unterstreicht mit dem Slogan auf der SWV Seite seinen Einsatz:
„Die Kraft der Kleinen- Sozial und wirtschaftlich konsequent für EPU & KMU“
Nicht das Herr und Frau Werbetreibende/r bei der nächsten WK-Wahl in 3 Monaten das Kreuzchen an der falschen Stelle macht!!!
Ein Hoch auf die österreichischen Politiker!
Ein Hoch auf die Demokratur Österreich!
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20.11.2014
Weitere Neuigkeiten:
Gregor Gysi hier: Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten keine zulassungspflichtigen Arzneimittel und damit frei verkäuflich sind. Die Elektronische Zigarette ist ein normales Genussmittel, die überall verkauft werden darf.
Hier das Video zum Thema: https://www.facebook.com/video.php?v=10152350930257693
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21.11.2014
Die Salzburger Nachrichten berichten:
sachlich, bis auf den Martina Pötschke-Langer Schmarrn vom WHO-Kollaborationszentrum - mit wem kollaboriert die Frau eigentlich wirklich???
Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland stellt fest: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Auch in Österreich soll der Vertrieb neu geregelt werden.
Alexandra Parragh Leipzig. Johnny Depp, Leonardo DiCaprio, Paris Hilton tun es. Die Hollywoodstars greifen neuerdings zur E-Zigarette.
Auch in Europa wird „dampfen“ immer beliebter. Allein in Deutschland soll es über zwei Millionen E-Zigaretten-Raucher geben. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag können sie ihre E-Zigaretten weiterhin in Tabakläden, an Supermarktkassen und im Internet kaufen. Die Richter in Leipzig lehnten es ab, die Füllungen, die in E-Zigaretten verdampft werden, als Arznei einzustufen. Sie konnten weder einen therapeutischen Zweck noch eine positive gesundheitliche Wirkung feststellen. Sie gaben damit den Klagen einer ehemaligen Ladenbesitzerin sowie zweier Hersteller recht. Andernfalls hätten E-Zigaretten in Deutschland nur mehr von Apotheken verkauft werden dürfen.
So weit will in Österreich niemand gehen. Eben beschloss die Regierung, den Verkauf von E-Zigaretten und Shishas ab 1. Oktober 2015 nur noch in Trafiken zuzulassen. Derzeit ist das in Fachgeschäften und in Internetshops möglich. Noch hat der Nationalrat die Gesetzesnovelle nicht verabschiedet. Thomas Baburek, Sprecher der rund 75 E-Zigaretten-Händler, rechnet aber damit, dass sie durchgehen wird. „Wir werden wohl alle zusperren müssen“, sagt er. Nicht nur er und seine drei Mitarbeiter, alle 300 im E-Zigaretten-Handel Tätigen stünden damit auf der Straße.
Baburek hatte vor zweieinhalb Jahren seinen Internetshop „e-dampfzigarette.at“ gestartet und erst heuer im Jänner im niederösterreichischen Hirtenberg bei Baden sein eigenes Geschäft eröffnet. „Die Nachfrage in Österreich ist da. Dampfen ist definitiv gesünder, als eine Tabakzigarette zu rauchen. Beim Dampfen fallen keine Rauchinhaltsstoffe neben dem Nikotin an – das Schädlichste an einer Zigarette“, meint Baburek. Er schätzt, dass bereits 250.000 Österreicher zur E-Zigarette greifen.
Dem widerspricht ein Expertenbericht der Weltgesundheitsorganisation, (WHO) von August. Er stuft E-Zigaretten zwar als weniger giftig als Tabakzigaretten, aber dennoch als gesundheitlich bedenklich ein. „Vor allem für Nichtraucher und Jugendliche birgt der Konsum von E-Zigaretten Gefahren“, erklärte Mitautorin Martina Pötschke-Langer, die das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle in Heidelberg leitet, vor Kurzem. Die WHO empfahl ein Jugendverbot für E-Zigaretten. Auch Füllungen, die nach Frucht, Zuckerl oder Alkohol schmecken, sollten generell untersagt werden, um Nichtraucher gar nicht erst in Versuchung zu führen.
„Auch wir raten Nichtrauchern davon ab, wenn sie bei uns eine E-Zigarette kaufen wollen“, sagt Händler Baburek. An unter 18-Jährige verkaufen er und seine Kollegen grundsätzlich keine E-Zigaretten.
Wenn E-Zigaretten nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen, werden das die Kunden spüren, glaubt Baburek. „Im Gegensatz zu uns suchen die Trafikanten das schnelle Geschäft. Für ein 20-minütiges Beratungsgespräch, wie wir es führen, bleibt da keine Zeit“, sagt er.
Das bestätigt Ronald Walter, der in der Wirtschaftskammer für die rund 6600 Trafikanten in Österreich zuständig ist. „Hightech-Geräte, wie sie manche E-Zigarette-Shops anbieten, werden wir nicht verkaufen, sondern nur einfache E-Zigaretten, bei denen man nichts groß erklären muss“, sagt er.
Originalbeitrag: Salzburger Nachrichten